Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet,
gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Bitte entsorgen Sie die verbrauchten Batterien und Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel kostenlos ab.
Die Entsorgung über den Hausmüll ist ausdrücklich verboten. Auch wir nehmen bei uns erworbene Batterien und Akkus nach Gebrauch kostenfrei zur Entsorgung zurück, dabei gehen eventuelle Frachtkosten zu Lasten des Kunden.
Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden nachstehenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Das chemische Symbol (Cd, Hg oder Pb) wird unter dem Zeichen abgebildet.
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Die Symbole auf Batterien haben folgende Bedeutung:
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Pb: Batterie enthält Blei
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Gesetz über das Inverkehrbringen,
die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten
Hersteller von Elektro- und
Elektronikgeräten müssen in den Verkehr gebrachte alte
Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen und diese mit
einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Entsorgen
Sie Ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenlos über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme.
Die Entsorgung über den Hausmüll ist gesetzlich verboten.
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